Die Vertragspartner des Rehabilitationszentrums Oberndorf
Das Rehabilitationszentrum Oberndorf hat einen Vertrag mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und daher führt der Weg ins Gesundheitszentrum grundsätzlich über einen Rehabilitationsantrag, der durch den Kostenträger genehmigt wird.
- PVA
- ÖGK
- BVAEB
- SVS
- KFAs
- Opting-Out-Verträge mit UNIQA, DONAU Versicherungs AG, Wiener Städtische Versicherung ...
Es gibt aber noch weitere Wege, die Gesundheit im Rehabilitationszentrum Oberndorf nachhaltig zu verbessern.
1. Zuweisung durch Haus- oder Fachärztin und -arzt
Die Zuweisung erfolgt durch eine niedergelassene Haus- bzw. Fachärztin oder einen niedergelassenen Haus- bzw. Facharzt. Bitte beraten Sie sich mit der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens über die für Sie wichtigen und notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen.
2. Im Rahmen eines Anschlussheilverfahrens nach einem Spitalsaufenthalt
Der Antrag zur Rehabilitation im Rahmen eines Anschlussheilverfahrens direkt nach einem Spitalsaufenthalt kann bereits während dem Spitalsaufenthalt gestellt werden. Besprechen Sie sich bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder mit Ihrem behandelnden Arzt.
3. Rehabilitation privat buchen
Sie können Ihren Rehabilitationsaufenthalt im Rehabilitationszentrum Oberndorf wochenweise als Privatpatientin oder -patient buchen. Das Rehabilitationszentrum hat Opting-Out Verträge mit der
- Donau Versicherungs AG
- Wiener Städtische Versicherung
- Uniqa
4. Rehabilitation für Selbstzahler
Sehr gerne werden jederzeit Selbstzahler im Rehabilitationszentrum Oberndorf als Patientinnen und Patienten und Gäste aufgenommen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!