Häufig gestellte Fragen zur Rehabilitation
Hier finden Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Rehabilitation im Gesundheitszentrum Oberndorf.
Sollten Sie auf bestimmte Fragen keine Antwort finden, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Vor der Rehabilitation
Kann ich mich selbst zur Rehabilitation anmelden?
Nein, denn die Anmeldung erfolgt nur über einen Antrag auf Rehabilitationsaufenthalt. Dieser muss von einer Fachärztin oder einem Facharzt, einem Krankenhaus oder Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt gestellt werden.
Danach entscheidet eine Chefärztin oder ein Chefarzt der Pensionsversicherung oder ihres Sozialversicherungsträgers über den Aufenthalt. Ist eine Bewilligung erfolgt, ist es für uns möglich, einen Aufnahmetermin zu vergeben. Hierfür kontaktieren wir Sie automatisch.
Kann ich mir die Gesundheitseinrichtung selbst aussuchen?
Im Antrag kann vermerkt werden, wo Sie ihren Rehabilitatonsaufenthalt verbringen möchten. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Wunsch handelt. Die tatsächliche Besetzung erfolgt je nach Auslastung der Rehabilitationseinrichtungen.
Was muss ich für meinen Rehabilitationsaufenthalt mitnehmen?
Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Sie gerne >> hier downloaden und ausdrucken können.
Wie kann ich am besten anreisen?
Das Rehabilitationszentrum Oberndorf ist mit dem Zug sehr gut erreichbar und fußläufig sind Sie vom Bahnhof Oberndorf in nur 6 bis 10 Minuten im Rehabilitationszentrum.
Aber natürlich können Sie auch jederzeit mit dem Auto anreisen.
>> Ihr Weg zu uns
Sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden?
Ja, direkt vor dem Rehabilitationszentrum und beim angrenzenden Krankenhaus stehen großzügige Parkplätze zur Verfügung, auf dem Patientinnen und Patienten parken können.
Bei einem 3-wöchigen Aufenthalt beträgt die Parkgebühr € 21,- pro Woche. Bei einem 6-wöchigen Aufenthalt entfällt die Parkgebühr.
Kann ich auch mit dem Fahrrad anreisen bzw. gibt es Möglichkeiten es sicher zu verwahren?
Das Fahrrad kann mitgenommen werden, es gibt auch Unterstellplätze für Fahrräder. Das Fahrrad darf nicht im Zimmer abgestellt werden. Ein Fahrradschloss ist bitte selbst mitzubringen – wir haften nicht für Ihr Fahrrad.
Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?
Ob für einen Tag, eine Woche oder die ganze Rehabilitationszeit – Ihre Begleitperson oder Ihr Besuch ist im Rehabilitationszentrum Oberndorf jederzeit sehr herzlich willkommen. So können Sie gemeinsam die Reha-Zeit in Oberndorf genießen, wo zu allen Jahreszeiten viel entdeckt und erlebt werden kann. Sehr gerne erstellen wir ein >>individuelles Angebot.
Während des Rehabilitationsaufenthalts
Wie lange dauert der Aufenthalt?
Die Aufenthaltsdauer richtet sich grundsätzlich nach der ärztlichen Verordnung und beträgt
- im orthopädischen Bereich 3 Wochen und
- im Bereich der psychischen Gesundheit 6 Wochen.
Kann ich im Rehabilitationszentrum essen?
Das Essen kommt täglich frisch aus unserer hauseigenen Küche und wird durch die Oberndorfer Catering GmbH für Sie zubereitet.
Während Ihrer Freizeit können Sie gerne in unserer gemütlichen Cafeteria Kaffee, kalte und warme Getränke, Kuchen, kleine Köstlichkeiten u.v.a. genießen.
Ist ein Safe zum Absperren von persönlichen Gegenständen vorhanden?
Ja, alle Zimmer sind mit einem Zimmersafe ausgestattet.
Wo gibt es Duschmöglichkeiten?
Alle Zimmer sind mit Dusche/WC ausgestattet, weitere Duschmöglichkeiten gibt es im Bereich des Therapiebades.
Wie oft werden Bettwäsche und Handtücher gewechselt?
Während Ihres Aufenthaltes wird einmal pro Woche die Bettwäsche gewechselt und die Handtücher in Ihrem Zimmer werden zwei Mal pro Woche gewechselt.
Gegen Aufpreis bieten wir einen täglichen Handtuchwechsel an.
Kann ich Kleidung/Schmutzwäsche waschen?
Für die private Wäsche steht unseren Patientinnen und Patienten eine Waschmaschine sowie einen Trockner gegen Gebühr zur Verfügung.
Welche Freizeitmöglichkeiten werden angeboten?
- Krafttrainingsraum
- Freizeit-, Sport-, Kulturangebote in und rund um Oberndorf und Salzburg